Der Sozialdienst für Gehörlose arbeitet daran, seine Website www.sdgl.de im Einklang mit der „Bayerischen Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BayBITV)“ barrierefrei zugänglich zu machen. Im Rahmen einer technischen und inhaltlichen Überarbeitung der Website, die aktuell erfolgt, wird die BayBITV umgesetzt.
Barrierefreiheit bedeutet, dass Internet-Seiten so gemacht werden, dass alle Menschen die Seiten gut lesen und bedienen können.
Wir arbeiten aktuell an den nicht barrierefreien Inhalten, um die BayBITV vollständig umzusetzen.
Bitte informieren Sie uns, falls Sie auf Barrieren bei der Verwendung der Website stoßen oder weitere Anregungen haben.
Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:
Sozialdienst für Gehörlose (SDGL)
Bettina Bernd (Leitung)
Pommernstraße 1
90451 Nürnberg
bettina.bernd@bezirk-mittelfranken.de
Diese Erklärung wurde am 15. September 2020 erstellt und geprüft. Die letzten wesentlichen Veränderungen auf der Website erfolgten am 15. September 2020.
Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.
Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47, 81541 München
bitvbayernde
www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html